Kulturelle Einheit und religiöse Differenz.
Zur Verbreitung der Polygynie im mittelalterlichen Europa

Von Michael Borgolte (Humboldt-Universität zu Berlin)

Wortlaut des Vortrages am 21.3.2003 im Centrum medievistických studií (Praha)


In der Debatte über den rechten Weg zur europäischen Einheit wird häufig darüber geklagt, daß am Beginn der gegenwärtigen EU nur eine Wirtschaftsgemeinschaft gestanden habe. Stattdessen hätte man sich von Anfang an auf die kulturellen Wurzeln besinnen sollen. Doch worin sollten diese Traditionen bestehen? Für viele Westeuropäer scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: Sie wären im lateinischen Europa, im christlichen Abendland zu suchen, das sich auf Karl den Großen und die Franken zurückführte und spätestens im Hochmittelalter seine scharf konturierte politische, religiöse und kulturelle Gestalt gewonnen hat. In unserer Zeit hat unter den Historikern zum Beispiel Jacques Le Goff genau so argumentiert. Für ihn war das mittelalterliche Europa mit dem lateinischen Christentum geradezu identisch, und wie im Mittelalter der byzantinischen und arabischen Welt, so habe Europa in der Neuzeit dem Osmanischen Reich entgegentreten müssen. Bei allen Unterschieden der Herkunft und wohl auch der politischen Haltung stimmte unlängst der deutsche Mediävist Werner Goez mit Le Goff, dem Franzosen, überein. Nach Goez wären es der Zerfall des fränkischen Großreiches einerseits und die hochmittelalterliche Kirchenreform andererseits gewesen, durch die „jenes Europa geschaffen (wurde), das heute von den Staatsmännern als neu zu gestaltende politisch-wirtschaftliche Einheit beschworen“ wird; allerdings hat Goez noch hinzugefügt, daß die Tradition dieser Einheit „als geistig-kulturelle Wesenheit von vielen zutiefst in Frage gestellt“ werde. Und in der Tat läßt sich die Dynamik und auch die Problematik gegenwärtiger Einigungsprozesse kaum in die historische Perspektive des mittelalterlichen und neuzeitlichen Westeuropa rücken. Man muß ja nur daran erinnern, daß zu Europa heute auch Staaten und Völker gehören oder gehören wollen, die von der christlichen Orthodoxie oder gar vom Islam geprägt worden sind.

Im Gegensatz zur traditionell okzidentalen Sicht einer Identität von Europa und Abendland betonen deshalb andere Zeitgenossen, Europa sei in seiner Geschichte ein kultureller Schmelztiegel gewesen wie die USA, und sein hervorragendstes Kennzeichen sei geradezu in seiner Pluralität, in seiner Nicht-Identität, zu suchen. Daran ist jedenfalls soviel wahr, daß die europäische Vielfalt evident ist, während eine europäische Einheit stets ein gedankliches Konstrukt darstellt. Die Historiker stehen hier vor einem Dilemma: Einerseits ist es fraglos ihre Aufgabe, aus der Vielfalt der Erscheinungen Einheiten zu bilden, welche Geschichte überhaupt erst begreiflich machen, andererseits geraten sie mit einem bestimmten Postulat von europäischer Einheit fast unvermeidlich in Ideologieverdacht. Meines Erachtens gibt es aus dieser Bedrängnis nur einen Ausweg: Die Einheit Europas muß als historisches Problem erkannt und diskutiert werden; Historikern kann es als Wissenschaftlern nicht darum gehen, die politische Einheit Europas in ihrer Zeit zu befördern, wohl aber, die Möglichkeiten und die Aporien europäischer Einigungsprozesse aus geschichtlicher Erkenntnis aufzuweisen.

Bezogen aufs Mittelalter sind es gewiß die Religionen gewesen, die Europas Kulturen nachhaltig bestimmt haben. Europa war aber religiös nie homogen, schon gar nicht war es einheitlich katholisch geprägt. Abgesehen von der Trennung der römischen und orthodoxen Christenheit gab es seit der Antike die jüdische Diaspora in Europa, und diesen mosaischen Siedlungsinseln in andersgläubigen Mehrheitsgesellschaften traten seit dem 8. Jahrhundert muslimische Staatswesen in Spanien, dann auch in Sizilien und in Osteuropa zur Seite. Außerdem muß man nach wie vor mit Heiden rechnen – das Volk der Litauer etwa konvertierte erst im späten 14. Jahrhundert zum Christentum -, ganz abgesehen von religiös Devianten, also von Häretikern. Was aber das mittelalterliche Europa im Ganzen gekennzeichnet und von der griechisch-römischen Antike bzw. der außereuropäischen Welt seiner Zeit unterschieden hat, das war die Vorherrschaft dreier monotheistischer Religionen, von denen das Christentum vor Islam und Judentum eindeutig am weitesten verbreitet war. Trotz aller Differenzen im Einzelnen hat der gemeinsame Glaube an den einen Gott Juden, Christen und Muslime verbunden, und furchtlose Denker wie der Mallorquiner Theologe Ramon Llull loteten auf dieser Grundlage Wege zur Überwindung der religiösen Gegensätze aus. So vergeblich sich seine Anstrengungen erwiesen, sollte man doch nicht übersehen, daß die Menschen des Mittelalters in der Lage waren, die unleugbaren Differenzen auszuhalten und sogar zu akzeptieren. Nach der Lehre des Kirchenvaters Augustin bzw. der Weisung Papst Gregors I. billigten die Christen beispielsweise den Juden eine heilsgeschichtliche Funktion zu, die diese zwar nicht vor Vertreibung und Exil, weithin aber vor Zwangstaufe und physischer Vernichtung schützten. Die Existenz jüdischer Gemeinden war für die Christen aus religiösen Gründen letztlich unverzichtbar. Eine die Trennungen der Bekenntnisse überwölbende Einheit zu denken, ist also möglich gewesen, ganz abgesehen davon, daß ein täglicher Umgang Verschiedengläubiger Einheiten der Lebenspraxis hervorbrachte.

Eher als das Problem einer kulturellen Einheit des europäischen Mittelalters im Ganzen zu lösen, können Historiker hoffen, partielle oder kleinräumige Integrationen von Gruppen unterschiedlicher religiöser Bindung aufzuhellen. Es geht also um historische Einheiten (im Plural) über der augenscheinlichen Vielfalt und Gegensätzlichkeit religiöser und kultureller Erscheinungen. Vielleicht könnte ein systematisch betriebenes Studium partikularer Integrationsprozesse einmal zu einem besseren Verständnis dessen führen, was Europa in seiner Geschichte trotz unüberwindlicher Differenzen im Grundsätzlichen Kohärenz und unverwechselbare Gestalt verliehen hat.

Im Sinne dieses Konzeptes möchte ich im folgenden die Reichweite religiöser Normen am Beispiel einer zentralen, alle Menschen betreffenden Lebensordnung untersuchen, eines wirklich totalen sozialen Phänomens im Sinne von Marcel Mauss. Es soll um die Ehe gehen, die die drei monotheistischen Religionen des mittelalterlichen Europa mit verschiedenen und sogar gegensätzlichen Vorschriften zu regeln suchten. Aus dem weiten Bereich von Eherecht und Ehepraxis greife ich jedoch nur einen Aspekt heraus. Das Thema soll die Polygynie sein, also die dauerhafte Geschlechts- bzw. Rechtsverbindung eines Mannes mit mehreren Frauen. Vornehmlich wird es um eine der beiden Varianten der Polygynie gehen: nicht so sehr um die sukzessive Polygynie, bei der ein Mann – bedingt durch Todesfälle oder Scheidungen – mehrere Frauen nacheinander hat, sondern um die simultane Polygynie, die Gleichzeitigkeit von mindestens zwei Frauen.

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Was läßt sich im allgemeinen über die Formen stabiler Lebensgemeinschaften von Mann und Frau sagen? Sie können rechtsförmlich und mit gravierenden wirtschaftlichen Verpflichtungen auf Gegenseitigkeit geschlossen werden – also eben als Ehe – oder in einer weniger sanktionierten, sozial oft asymmetrischen Weise als Konkubinat. Konkubinate wurden in der Geschichte auch unterhalten, wo eine „Vollehe“ nicht möglich war oder vermieden werden sollte; statt auf diese „monogamen Konkubinate“ konzentriere ich mich aber, abgesehen von der Mehrehe im engeren Sinne, auf Konkubinate neben der Ehe.

Unter den drei Religionen hat das Christentum als einzige die strikte Monogamie verfochten, und zwar von Anfang an, schon nach der Lehre seines Gründers. Das bedeutet nicht bloß das Gebot der Einehe ohne jede zusätzliche sexuelle bzw. rechtliche Verbindung, sondern auch das Verbot der Scheidung mit Wiederheirat und sogar die Tendenz, die neue Heirat nach einer Verwitwung zu untersagen. Im Unterschied zu den beiden anderen großen Religionen im mediterran-europäischen Raum sind Ehelosigkeit und sexuelle Enthaltsamkeit im Christentum sogar ausgezeichnet; die Vorschrift der Monogamie (im weiteren Sinne) und das Ideal der Ehelosigkeit bewirken hier eine natürliche Geburtenbeschränkung.

Hingegen nahmen die Juden die Aufforderung der Genesis, „Seid fruchtbar und mehret Euch!“ (Gen 1,28), so ernst, daß sie insbesondere bei erwiesener Sterilität einer Ehe Konkubinat, Scheidung und Neuheirat begünstigten. Als Vorbilder konnten die Erzväter gelten, etwa Jakob, der mit seinen Frauen Lea und Rahel sowie mit je einer ihrer Mägde Kinder gezeugt haben soll.

Bei den Muslimen wurde aus einer dem Propheten zuteil gewordenen Offenbarung (Sure 4, 3) abgeleitet, daß jeder Mann bis zu vier Ehefrauen haben dürfe, sich aus wirtschaftlichen Gründen aber auch mit einer begnügen und daneben Sklavinnen nehmen sollte. Andererseits wurde die noch aus vorislamischer Zeit stammende Ehe auf Zeit geduldet. Diese mutca- oder Genußehen bezweckten nicht die Errichtung eines eigenen Hausstandes und die Zeugung von Nachkommen; sie konnten vielmehr von Männern geschlossen werden, die sich in der Fremde aufhielten, um dann mit der Heimkehr zu enden.

Von den religiösen Normen, rechtlichen Regelungen und wirtschaftlichen Interessen, die die Verhältnisse von Monogynie und Polygynie bestimmt haben, muß die tatsächliche Verbreitung der jeweiligen Geschlechtsverbindungen unterschieden werden. Im folgenden möchte ich auf der Grundlage der jeweiligen Spezialforschungen eine Diagnose über den Einfluß abgeben, den die drei großen Religionen auf die Verbreitung der Polygynie, also der Polygamie im engeren Sinne sowie der Monogamie mit gleichzeitigen Konkubinaten, ausgeübt haben. Dabei betrachte ich zunächst das Verhältnis von Monogamie und Polygynie im heidnisch-christlichen Beziehungsgefüge, sodann jene Räume und Gesellschaften, in denen sich der Einfluß von mindestens zwei der drei monotheistischen Religionen überschnitten hat.

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In den Ländern des christlichen Europa hat die mittelalterliche Kirche die Monogamie als rechtliche Norm fast überall durchgesetzt, wenn auch in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Konsequenz. Man kann keineswegs voraussetzen, daß sie gegen die Polygynie als anthropologischen Regelfall ankämpfen mußte; Soziobiologen halten jedenfalls eher die Bindung zweier Partner für normal und bezweifeln eine naturgegebene dauerhafte Promiskuität der menschlichen Gattung. Worum es aber im Sinne der christlichen Eheethik ging, das war die kompromißlose Eliminierung jedweder Mehrfachbindung in Geschlechts- und Lebensgemeinschaften von Mann und Frau. Dieser Zwang hat sich in erster Linie gegen die Herrschenden und weitere Angehörige der Führungsschichten gerichtet, da diese das Vermögen zum Unterhalt mehrerer Frauen und Kernfamilien hatten, aber auch an der Zeugung eines dynastiebildenden Nachwuchses interessiert sein mußten. Stark vereinfacht gesagt, setzte sich die Kirche am meisten in ihrem Kampf gegen die Polygamie und die Legitimität von Kindern aus überzähligen Verhältnissen durch; mit unterschiedlichem Engagement und Erfolg wandte sie sich sodann gegen nebeneheliche Konkubinate, die keine erbrechtlichen Folgen hatten, sowie gegen Scheidung und sukzessive Polygynie.

Eine eigene Prägung zeigte die Orthodoxie im Osten Europas. Seit Basilius dem Großen hatten hier die Kirchenväter gelehrt, daß sexuelle Beziehungen nur auf die Ehe von Mann und Frau zu beschränken seien, doch haben Griechen und Russen diese Norm verschieden Recht und Wirklichkeit werden lassen. In Byzanz waren es die Kaiser, die mit ihrer Ehegesetzgebung die Ziele der Kirche förderten, es gab also keinen Gegensatz von weltlichem und kirchlichem Recht. Besonders umstritten war die Frage der wiederholten Heirat, zumal die Ehescheidung insgesamt großzügiger zugelassen wurde als im Westen. Wer eine Geliebte neben der Ehefrau hatte, konnte danach streben, über Scheidung und neue Heirat das Verhältnis zu legalisieren. Konkubinate neben der Ehe sind hingegen eher selten bezeugt; im Katalog der verworfenen Sexualpraktiken treten sie hinter Homosexualität und Sodomie, Unzucht und Ehebruch zurück. Gleichwohl hat man beobachtet, daß das Wort érôs bei Geschichtsschreibern des hohen Mittelalters mehr im Hinblick auf Mätressen als auf legitime Gattinnen verwendet wird, und gelegentlich läßt sich selbst im ländlichen Milieu die Duldung von illegitimen Verbindungen nachweisen. Einen Skandal hat aber der vornehme Senator Konstantin Monomachos ausgelöst, als er, um den Thron zu besteigen, die alte Kaiserin Zoë heiratete und gleichwohl nacheinander mit zwei Konkubinen am Hof zusammenlebte. Trotz der exponierten Position der Beteiligten und der besonderen Verehrung der makedonischen Dynastie, aus der Zoë hervorgegangen war, spricht dieser Volkszorn dafür, daß Mitte des 11. Jahrhunderts die Polygynie in Byzanz grundsätzlich geächtet war.

Ganz andere Verhältnisse herrschten zur gleichen Zeit in der Kiever Rus’; erst 988 hatte der Großfürst Vladimir mit seinem Gefolge das Christentum der Griechen angenommen und eine Schwester des Kaisers geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt soll er von fünf anderen Frauen bereits zehn Söhne gehabt haben, die ihre Erbberechtigung auch nicht verloren. Die altrussische Chronik will überdies wissen, daß Vladimir unersättlich war in der Unzucht: „Beischläferinnen hatte er 300 in Vyšegórod, 300 in Bélgorod und 200 in Berestovo. Und er ließ verheiratete Frauen und Jungfrauen zu sich bringen und entehrte sie. Denn er war ein Liebhaber der Weiber wie auch Salomo.“

Trotz der Christianisierung scheint Vladimir „der Heilige“ seine warägische Hauptfrau nicht verstoßen zu haben; erst sein Sohn Jarosláv, der die Alleinherrschaft gewann, hat das Erbe offenbar an die Söhne einer einzigen, legitimen, Ehefrau weitergegeben. Gleichwohl haben die Russen noch bis zum Ausgang des Mittelalters an heidnischen Traditionen des Eheschlusses und der Ehepraxis festgehalten, darunter Bigamie bzw. Konkubinat. Vergeblich wies am Ende des 11. Jahrhunderts der Metropolit Johann in einem kirchenrechtlichen Handbuch darauf hin, es sei mit der christlichen Frömmigkeit und dem anständigen Leben der Rhomäer unvereinbar, wenn einer „ohne Scham und Scheu mit zwei Frauen“ zusammenlebe. Die Kirche wandte sich auch ohne nachhaltigen Erfolg gegen die Freilassung von Beischläferinnen, die neben oder statt der Ehefrau gehalten wurden; die herrschende Sitte, Konkubinen mit der Freiheit zu belohnen, wurde nämlich durch das einheimische „Russische Recht“ gestützt. Im Unterschied zu Byzanz kann man also in der Rus’ keineswegs von einer unstrittigen Geltung des christlichen Monogamiegebots sprechen.

Ebenso wie bei den Rus’ hatten sich die Kirchenmänner im westlichen Europa von Anfang an mit der Polygynie der missionierten Heiden auseinanderzusetzen. Bei den Franken, die dem römischen Christentum unter den germanischen Völkern den Durchbruch gebracht hatten, hielten sich die merowingischen Könige nicht nur Konkubinen neben Ehefrauen, sondern praktizierten wenigstens in zwei Fällen auch echte Polygamie. Das Vordringen der christlichen Normen kann man dann an Karl dem Großen ablesen, dessen vier Ehen nur aufeinander gefolgt sind; daneben hatte Karl mindestens sechs Konkubinen, teilweise vielleicht auch in Zeiten, in denen er rechtmäßig verheiratet war. Für die Laien in der Christenheit stellte aber eine Kirchenversammlung von Paris 829 unmißverständlich fest, daß die Ehe von Gott eingesetzt worden sei; Männer mit Ehefrauen sollten daneben keine Konkubinen haben; die eheliche Vereinigung diene nicht der Wollust, sondern der Zeugung von Nachkommen. Eindeutige normative Aussagen wie diese dürfen freilich nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Durchsetzung der kirchlichen Eheregeln keineswegs geradlinig und konsequent erfolgt ist.

Langsam nur drängte das kirchliche gegenläufiges autochthones Recht zurück. In England beispielsweise dürfte der Konkubinat in angelsächsischer Zeit weit verbreitet gewesen sein; christlicher Einfluß läßt sich in einheimischer Gesetzgebung hier erstmals 695 fassen, als Männer „in unerlaubten Lebensgemeinschaften“ aufgefordert wurden, ihre Beziehungen zu ordnen. Am Beginn des 11. Jahrhunderts wurde dann verfügt, daß Konkubinarier keinen Anspruch auf geistlichen Beistand haben sollten. Auch in der Literatur spiegeln sich Norm und Praxis im Widerspruch. Die altenglische Exeterhandschrift bietet etwa den Maxime: „An Zahl zwei sind die Ehegatten; es sollen Weib und Mann Kinder in die Welt setzen durch Geburt“, sie enthält aber auch die nüchterne Feststellung: „Viele (Frauen) sind standhaft, viele sind neugierig, sie lieben fremde Männer, wenn der andere in die Ferne zieht.“ Im 12. und 13. Jahrhundert haben Kanonisten, Theologen und Päpste dem Eherecht der römisch-lateinischen Kirche ihre endgültige Gestalt verliehen; es ist kein Zufall, daß es der große Juristenpapst Innozenz III. gewesen ist, der den französischen König Philipp II. zwang, sein bigames Verhältnis mit Agnes von Meran aufzugeben und seine rechtmäßige Gemahlin Ingeborg an den Hof zurückzuholen. Seither läßt sich bei den kapetingischen Königen in Frankreich die Tendenz zu einer lebenslangen Einehe beobachten.

Bei den von Westeuropa aus christianisierten Völkern begegnet im hohen Mittelalter das Polygynie-Problem ebenso regelmäßig wie vorher bei Franken oder Angelsachsen. Bischof Adalbert hatte bei den Böhmen noch mehr als hundert Jahre nach Beginn der Mission gegen plures uxores unius viri zu kämpfen. Der Vielweiberei entsagen mußte Mieszko I. von Polen, als er – ebenso wie Vladimir von Kiev – eine christliche Frau nahm und sich taufen ließ. Ein anderer Neophyt, Knud der Große, der Herrscher über drei Reiche, hielt sich in Norwegen und England je eine Frau, die für die Herrschaftsrechte ihrer Söhne kämpften. Knuds Nachfolger in Dänemark, Sven Estridsen, ist nach dem Geschichtsschreiber Adam von Bremen dem „Laster seines Volkes“ erlegen und konnte sich „der Weiber nicht enthalten“. Seine Ehefrau sei sogar durch eine seiner Konkubinen umgebracht worden. Ähnlich, aber differenzierter urteilte Adam über die Schweden, die erst kurz zuvor christianisiert worden waren. Für Norwegen hat man festgestellt, daß bis ins 13. Jahrhundert die Monarchen Unzucht trieben und nahezu alle Thronbewerber aus kirchlicher Sicht illegitimer Geburt waren.

Obschon die christlichen Glaubensboten sich darum mühten, die Kultur der Monogamie bis an die Ränder Europas zu verbreiten, standen Katholiken in der Nachbarschaft von Ungläubigen doch in besonderer Versuchung, wieder die polygyne Lebensform anzunehmen. Das könnte bereits vom Kaufmann Samo im 7. Jahrhundert gegolten haben, der – angeblich fränkischer Herkunft – als König der heidnischen Wenden zwölf einheimische Frauen gehabt haben soll. Aufsehen erregte mehr als sechshundert Jahre später der König Ladislaus IV. von Ungarn; im Konflikt mit der römischen Kirche und bedrängt vom einheimischen Adel verstieß der Árpáde seine Gemahlin Isabella, eine Anjou, um mehrere kumanische Mätressen zu nehmen. Kurz zuvor hatte er sich noch verpflichtet, das in Ungarn aufgenommene Steppenvolk zu christianisieren und Konkubinate weder öffentlich noch im Verborgenen zu dulden. Am anderen Ende Europas, in Spanien, pflegte zur selben Zeit König Jakob von Aragón ungeniert Umgang mit einer großen Anzahl Konkubinen neben drei Ehefrauen, ohne daß die Päpste seinem Treiben Einhalt gebieten konnten. Über die Gründe für Jakobs Zügellosigkeit ist viel debattiert worden, auch mit Hilfe der Psychoanalyse; vielleicht hat sich „der Eroberer“, der den Mauren die Balearen und Valencia abnahm, aber nur am Lebensstil der unterworfenen Muslime orientiert.

Gelegentlich wurden die christlichen Ehenormen im Westen von außen in Frage gestellt. Den heidnischen Wikingern sagte man in Irland und an der westfränkischen Küste nach, sie hätten ihre Invasionen zur Vielweiberei genutzt; dabei hat die moderne Forschung durchaus Probleme damit, den altnordischen Zeugnissen, den Runeninschriften und Grabfunden, eine weitverbreitete Polygynie in der Heimat der Seefahrer abzulesen. Es ist aber nicht auszuschließen, daß die Wikinger in fremder Umgebung andere Geschlechtsbindung eingingen als zu Hause.

Nicht nur vordringende Heiden, sondern auch längst christianisierte Landesbewohner haben in manchen europäischen Regionen dem Gebot der Einehe hinhaltenden Widerstand geleistet, und zwar auch unter Berufung auf ihr besonderes Recht. Dies gilt im Okzident für die keltischen Völker. In Wales schützte das einheimische, ins frühe 10. Jahrhundert datierte Recht die Erbansprüche eines illegitimen Sohnes gegen die Satzungen der Kirche, und zwar über die englische Eroberung hinaus bis ins späte Mittelalter. Ähnlich konnte man sich in Irland auf das indigene Cáin Lánamna, die „Regelung der Paare“ aus dem 7. Jahrhundert, berufen, um herkömmliche Eheformen zu praktizieren. Dieses Recht unterschied nicht weniger als neun Eheformen, darunter die Verbindungen mit einer Hauptfrau von der mit einer zweiten Frau. Im allgemeinen nimmt die irische Forschung an, daß sich die einheimischen Bräuche wenigstens in der Führungsschicht bis zum Ausgang des Mittelalters, sonst gar bis zum Ende der „gälischen Welt“ im 17. Jahrhundert, gehalten haben. Auf irischen Einfluß war wohl auch die permissive Sexualität der Schotten zurückzuführen.

Ein besonderer Fall war Island, von Germanen besiedelt, keltisch beeinflußt und seit dem Jahr 1000 zum römischen Christentum bekehrt. Literarische und rechtliche Quellen aus dem hohen Mittelalter spiegeln zwar die Anpassung des Volkes an die neuen Normen wider, sie lassen aber auch Rückschlüsse auf ältere Gewohnheiten und weiterbestehende heidnische Bräuche im Geschlechtsleben zu. Die sogenannten Familiensagas des 13. Jahrhunderts zeigen, daß die Monogamie als einzige rechtmäßige Form der Ehe galt, doch belegen sie auch sechs Fälle von Konkubinat. So soll ein Kaufmann in Schweden eine Magd „zur Fleischeslust“ gekauft und mit sich nach der Heimat geführt haben; hier mußte sie dann dem Ehepaar dienen, sie gebar dem Mann jedoch auch einen Sohn und erhielt einen eigenen Hausstand. Auch im isländischen Recht ist die Monogamie die Norm ehelicher Verbindungen; zahlreiche und detailgenaue Regelungen für außereheliche Verhältnisse weisen aber deutlich auf eine den kirchlichen Geboten widerstreitende Praxis hin.

Schon durch die abseitige Lage ihrer Insel und den Mangel an vielem Lebensnotwendigen mußten die Isländer über das Meer fahren. Ziel war aufgrund der Herkunft und weiterbestehender Familienkontakte, aber auch zum Einkauf von Getreide, vor allem Norwegen. Hier blühte im 13. Jahrhundert die Hafenstadt Bergen auf, wo sich die fremden Kaufleute, auch solche der Hanse, zunächst nur im Sommer aufhalten durften. Bald konnten sie jedoch Häuser und Höfe beziehen, sie wurden sogenannte „Wintersitzer“. Selbstverständlich gingen die entweder unverheirateten oder doch von ihren Frauen lange getrennten Männer außereheliche Verhältnisse ein, die mit der „Saison“ endeten oder aber periodisch erneuert wurden. Für Händler dieser Art, Bergenfahrer oder andere Norwegenreisende, hat das isländische Recht ausdrücklich die Bigamie zugelassen; Kinder aus diesen Zweitehen sollten in Island sogar erbfähig sein.

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Obschon man sicher sein kann, daß in allen Teilen des christlichen Europa Unzucht, Ehebruch und Konkubinate entgegen den kirchlichen Satzungen während des gesamten Mittelalters zum Alltagsleben gehört haben, so fällt doch auf, daß sich die Zeugnisse in den Randländern verdichten. Mehr noch hat hier – und zwar in der Rus’ ebenso wie bei den keltischen Völkern am Atlantik oder bei den Germanen auf Island – das einheimische Recht bi- oder polygyne Verhältnisse ausdrücklich zugelassen, wenn auch teilweise nur unter bestimmten Bedingungen. Interessant ist dieser Befund deshalb, weil er für die Peripherie der orthodoxen Christenheit ebenso gilt, wie für diejenige der römisch-lateinischen Kirche. Es gab also einen „polygynen Kreis“ um die christlichen Kerne Europa, der sich mit der muslimisch geprägten Welt in Spanien und Sizilien zusammenschloß, wo die Mehrehe sogar durch die religiösen Vorschriften selbst erlaubt war.

Was die muslimische Praxis der Polygynie in Europa selbst angeht, so läßt sie eine arabische Quelle aus der Mitte des 12. Jahrhunderts gut erkennen; es handelt sich um einen Reisebericht, und zwar aus Ungarn, so daß man auch bemerkenswerte Aufschlüsse über die Begegnung der Kulturen im christlich-muslimischen Spannungsfeld gewinnt. Autor ist Abū Hāmid al-Andalusi al-Garnāti, der um 1080 in Granada geboren wurde, zeit seines Lebens jedoch in Afrika, Asien oder Osteuropa lebte. Die Stationen seines Lebens sprechen dafür, ihn als Kaufmann zu identifizieren, sein Selbstzeugnis aber weist ihn eher als Theologen oder Prediger aus. Zuerst begab er sich in die Stadt Saksīn am Wolgadelta nahe dem Kaspischen Meer, wo sich Händler aus der gesamten muslimischen Welt trafen Von Saksīn liefen die Handelswege weiter nach dem Fernen Osten, vor allem aber nach Bulgar, dem politischen und wirtschaftlichen Zentrum der muslimischen „Wolgabulgaren“; Bulgar war zudem ein wichtiger Umschlagplatz für Güter aus den Fürstentümern der Rus’. Auch Abū Hāmid zog von Saksīn nach Bulgar und nach dem „Land der Slaven“, um etwa 1150 nach Ungarn weiterzureisen. Nach seinem dreijährigen Aufenthalt kehrte er nach Saksīn, „in das Land der Muslime“, zurück.

Auf seiner Fahrt nach Osteuropa hatte Abū Hāmid nach eigenen Worten seine „Familie“ begleitet, darunter mehrere Söhne. In Saksīn waren damals allerdings einige türkische Sklavinnen Hāmids zurückgeblieben. Als er sich vorübergehend in Ungarn niederließ, erwarb er mindestens zwei neue Sklavinnen zum Konkubinat. Abū Hāmid schreibt: „Ich habe dort eine geborene Sklavin, deren Eltern und Brüder noch am Leben waren, von ihrem Herrn für zehn Dinare gekauft. Sie war 15 Jahre alt und schöner als der Vollmond, mit schwarzen Haaren und Augen, ihre Haut war weiß wie Kampfer. Sie konnte kochen, nähen und rechnen. Dann kaufte ich eine andere rumische, also byzantinische, Sklavin, die zehn Jahre alt war, für fünf Dinare.“ Geradezu liebevoll schildert der arabische Autor, wie tüchtig die ältere der beiden Genossinnen seinen Haushalt führte, er übergeht aber auch nicht die Probleme, die emotionale Bindungen an mehrere Konkubinen aufwerfen konnten: „Die Sklavin gebar mir einen Knaben, doch er starb. Ich habe sie freigelassen und Mirjam genannt. Ich wollte, daß sie mit mir nach Saksīn käme, doch ich fürchtete für sie wegen meiner türkischen Sklavinnen, welche ich zu Saksīn hatte.“ Mit dem Unterhalt mehrerer Konkubinen am Kaspischen Meer und in Ungarn praktizierte Abū Hāmid die Reise-Polygynie oder dezentrale Haremsbildung, wie sie auch von Vladimir von Kiev, Knud dem Großen oder aus Island bekannt ist. Eine andere Form geschlechtlicher Verbindung ging Abū Hāmids ältester Sohn in Ungarn ein. Er heiratete, älter als dreißig Jahre, „zwei Frauen von den Töchtern der anständigen Muslime“. Zusammen mit seinen Brüdern und der übrigen Familie blieb er in Ungarn, als der Vater nach Saksīn zurückging.

In Ungarn hatte Abū Hāmid zwei Gruppen von Muslimen angetroffen; die einen lebten ihren Glauben im Verborgenen und dienten dem christlichen König, die anderen standen den Christen nur in Kriegen zur Verfügung und bekannten sich offen zum Islam. Diesen Glaubensbrüdern, die er Magribiner nennt, hat Abū Hāmid seine ganze Aufmerksamkeit gewidmet. Offenbar hatten sie so lange unter Christen isoliert von anderen Muslimen gelebt, daß der Reisende aus Andalusien sie erst wieder mit den Geboten und Riten ihrer Religion vertraut machen mußte: „Ich belehrte sie über einiges aus der Wissenschaft und gab einigen von ihnen Unterricht im Arabischen. Ich bemühte mich mit ihnen in der Wiederherstellung und Wiederholung von Gebetsvorschriften und anderen religiösen Pflichten.“

Abū Hāmid belehrte die Muslime in Ungarn auch darüber, daß ihnen nach ihrer Religion die Vielehe erlaubt war; dies brachte ihn in Konflikt mit dem christlichen König, dem er aber die Vorteile des Gesetzes zu erläutern suchte. In seine Verteidigungsrede hat er auch andere religiöse Vorschriften seines Glaubens einbezogen: „Als der König hörte, daß ich den Muslimen das Weintrinken verbiete und Konkubinen und vier legitime Gattinnen erlaube, sagte er: ‘Dies ist nicht vernünftig, weil der Wein den Körper stärkt, während die Vielheit der Weiber den Körper und die Sehkraft schwächt. Die islamische Religion ist wider die Vernunft!’ Ich sagte zu dem Dolmetscher: ‘Sage dem König: Die Gesetzmäßigkeit der Muslime ist nicht wie die Gesetzmäßigkeit der Christen. Der Christ trinkt Wein anstatt Wasser nach dem Essen und wird nicht betrunken; dies vermehrt seine Kraft. Der Muslim, welcher den Wein trinkt, wird aber im höchsten Maße betrunken, die Vernunft verläßt ihn und er wird wie ein Narr: er treibt Ehebruch, tötet und fällt vom Glauben ab. Das ist nicht gut, weil er seine Waffen und Pferde nimmt und sein Vermögen für seine Genüsse ausgibt. Und doch sind sie in deiner Armee, und wenn du einen Kriegszug befiehlst, hat er keine Pferde, keine Waffen und kein Vermögen, weil er alles im Trinken vernichtet hat. Wenn du das erfährst, mußt du ihn töten oder schlagen oder verbannen oder ihm Pferde und Waffen geben, welche er wieder verlieren wird. Was die Sklavinnen und Frauen betrifft, ist den Muslimen die Vielehe erlaubt wegen der Leidenschaft ihrer Veranlagung. Und sie sind wieder in deinem Heere und wenn ihre Söhne sich vermehren, vermehrt sich auch dein Heer.’ Der König sagte dann: ‘Höret diesen Scheich, er ist vernünftig. Nehmet als Gattinnen, wen ihr wollt, und widersprecht ihm nicht!’ Dieser König“, so Abu Hamids Kommentar, „steht im Widerspruch zu den (christlichen) Priestern und hält Konkubinen für erlaubt. Er liebt die Muslime.“ Leider sind aus dem ungarischen Hochmittelalter keine Quellen überliefert, die die autobiographischen Aufzeichnungen des muslimischen Reiseschriftstellers zu kontrollieren erlaubten; doch selbst wenn er seinen Einfluß auf den König der Ungarn übertrieben haben sollte, beleuchtet sein Bericht doch eindrucksvoll, wie die Polygynie in christlich-muslimischen Kontakt- und Mischzonen unter rein praktischen bzw. anthropologischen Gesichtspunkten erörtert werden konnte.

Die mehrfache Beweibung, die Abū Hāmid den „Magribinern“ in Ungarn erst wieder nahebringen mußte, war in seiner spanischen Heimat Lebenspraxis. Allerdings haben sich in al-Andalus nur die Angehörigen der Aristokratie mehrere Frauen neben Konkubinen aus dem Sklavenstand geleistet, während die Kosten schon den Mittelstand auf die Monogamie beschränkten. Erfolgreiche Kaufleute protzten mit der zusätzlichen Beziehung zu einer jungen Frau, und auf dem Lande konnten durch Polygamie billigere Arbeitskräfte gewonnen werden als durch vermehrte Sklavenhaltung. Wirtschaftliche Faktoren und soziale Umstände steuerten also selbstverständlich die Wahl zwischen Ein- und Vielehe bzw. Konkubinat; andererseits ist das muselmanische Spanien für seine liberalen Sexualpraktiken bekannt. Nicht einmal die puritanischen Almoraviden und Almohaden, die im 11./12. Jahrhundert die muslimischen Herrschaften stabilisierten, konnten gegen den hedonistischen Lebensstil der Oberschicht mit dem Kurzweil an Tanz, Musik, Wein, Frauen und jungen Männern etwas ausrichten. Auch Päderastie war als Sexualbeziehung gesellschaftlich anerkannt.

Die Juden, die in al-Andalus eine starke und einflußreiche Minorität bildeten, haben sich mit ihren Partnerschaften der muslimischen Mehrheit angepaßt. Zwar war bei ihnen die Bigamie religiös grundsätzlich zugelassen, aber sie haben diese doch hier mehr praktiziert als in anderen Ländern. Der Gelehrte Isaak ben Jakob Alfasi, seit 1089 Oberhaupt der Akademie in Lucena, mußte sich deshalb mit der Frage auseinandersetzen, daß eine der beiden Frauen, in der Regel die jüngere, durch den Mann bevorzugt würde. Zwar hielt er das für eine unwiderlegliche Erfahrung, doch bestand er darauf, daß die andere Frau von ihrem Gatten sexuell nicht vernachlässigt werden dürfe. Falls eine der Frauen es ablehnte, unter dem gemeinsamen Dach zu wohnen und der Ehemann eine zweite Wohnung einrichtete, sollte er seine ehelichen Pflichten in beiden Häusern erfüllen.

Ein besonderes Problem stellten die häufigen Reisen jüdischer Geschäftsleute dar. Die oft jahrelange Abwesenheit nutzten die Männer dazu, an weit entfernten Orten eine neue Ehe einzugehen, ohne ihre erste Frau zu informieren, wirtschaftlich abzusichern und durch eine Scheidung freizugeben. Alfasi opponierte gegen die verbreitete Gewohnheit und vertrat den Standpunkt, daß Männer, die ihren Lebensunterhalt in ihrer Heimatstadt vcrdienen könnten, ohne Zustimmung ihrer Ehefrauen nicht außerhalb Geschäfte machen sollten und keineswegs fortgehen dürften, um eine Zweitfrau zu nehmen.

In Städten und Provinzen, die durch die Reconquista unter christliche Herrschaft gelangten, blieb der Brauch der Bigamie aus muselmanischer Zeit unter den Juden verbreitet; Rabbiner und neue Obrigkeiten gingen vergeblich dagegen an. Im Gegenteil beriefen sich die Juden auf die Zulässigkeit der Praxis in muslimischen Ländern, um bei christlichen Königen die Erlaubnis für eine bigame Verbindung zu erwirken.

Ähnlich wie mit der Bigamie verhielt es sich mit dem Konkubinat. Der jüdische Historiker Assis, ein Kenner der Verhältnisse, konstatierte erst kürzlich: „In Spanien war es ganz gewöhnlich für Juden, die mit einer einzigen Ehefrau verheiratet waren, sich auch Konkubinen zu halten. Das galt sowohl für das muslimische Spanien als auch für die christlichen Königreiche von Kastilien und Aragón bis ins 13./14. Jahrhundert. Wenn sie nur jüdische Konkubinen hatten, diente dies vor allem dem Versuch, die Schwierigkeiten und teilweise auch die finanziellen Verpflichtungen einer zweiten Vermählung zu vermeiden; die Tatsache aber, daß Juden ebenso heidnische Beischläferinnen nahmen, läßt darauf schließen, daß das Phänomen als Teil der allgemeinen sexuellen Laxheit des mittelalterlichen Spanien beurteilt werden muß. Es besteht kaum ein Zweifel, daß die Juden, die tief im sozialen, kulturellen und politischen Leben des Landes verwurzelt waren, der Lebensgewohnheit der ganzen Gesellschaft folgten. Obgleich der Konkubinat besonders die oberen Schichten kennzeichnet, praktizierten ihn auch die ärmeren Juden, zumal ständige Geliebte billiger zu unterhalten waren als Ehefrauen.“ Im christlichen Spanien dürften die Konkubinen überwiegend Sklavinnen islamischen Glaubens gewesen sein. Während des 13. Jahrhunderts nahm die Anzahl der Juden mit muslimischen Gefährtinnen vor allem in Kastilien so stark zu, daß sich die Gottesmänner beunruhigten. Ein Rabbi aus Frankreich, der Spanien 1236 besuchte, äußerte sich schockiert und warf der Gemeinde vor, mit muslimischen Konkubinen den Abfall von Glauben zu riskieren. In Toledo pflegten selbst führende Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft offen den Umgang mit schönen Töchtern des Propheten. In der Krone von Aragón war der jüdische Konkubinat hingegen weniger verbreitet, wenn mancher sich auch hier empörte, daß Ehemänner ihre Frauen zurückwiesen, um eine „hassenswerte Kreatur“ vorzuziehen. Versuche einer moralischen Reform des Sexuallebens, wie sie die Gemeinde von Toledo 1281 unternommen hat, erwiesen sich als Fehlschlag. Viele Rabbis fanden sich deshalb mit den jüdisch-muslimischen Verbindungen ab, zumal sie auf eine Konversion der Frau bei der Geburt von Kindern hofften. Andere setzten sich mit der Anschauung auseinander, daß der Konkubinat von Juden und Muslimen durch eine besondere Nähe beider Religionen entschärft werde. So schrieb Moses von León 1292: „Es gibt einige, die glauben, daß muslimische Frauen nicht wirkliche Heiden sind. Ich habe sie jedenfalls sagen gehört, daß Muslime nicht wie Heiden seien, weil sie an einen einzigen Gott glauben und sich mit ihm vereinen, und daß die Männer beschnitten sind und keinen (Götzenglauben haben).“

Hervorragende Zeugnisse für die Polygynie jüdischer Fernhändler aus Europa und auch aus dem Fernen Osten bietet die Geniza von Alt Kairo (Fustat). Neben tausenden von Geschäftsbriefen, die vor allem die Beziehungen der wichtigsten ägyptischen Stadt mit Tunesien und Sizilien im 11. Jahrhundert belegen, sind zahlreiche Heiratsverträge, Scheidungsabkommen und Responsen jüdischer Gelehrter zu Fragen der Religion und des Rechts überliefert, im ganzen eine unvergleichliche Quelle für das Alltagsleben einer religiösen Gruppierung im hohen Mittelalter. Wie man den Zeugnissen entnehmen kann, herrschte in der „Geniza-Gemeinde“ die Monogamie vor, obgleich einige Fälle von Zweitehe belegt sind. Nicht selten wurden schon bei der Heirat dem Mann noch weitergehende Beschränkungen abverlangt. So heißt es zum Beispiel in einer vertraglichen Vereinbarung: „Keine andere Ehefrau; keine Konkubine; kein Sklavenmädchen soll gekauft werden, außer wenn (die Ehefrau) dies wünscht.“ Von größerer Bedeutung als die simultane war die sukzessive Polygynie, also die Ehescheidung, und zwar nach dem Vorbild der muslimischen Mehrheitsgesellschaft in Ägypten; auch die koptischen Christen des Landes pflegten bei Scheidungen eine für ihre Religion ungewöhnliche Indolenz.

Vor allem die langwierigen Handelsfahrten der Juden haben zu Scheidungen geführt. Entsprechende Vorkehrungen wurden wiederum rechtzeitig getroffen; eine Abmachung bei der Verlobung fügte etwa den Versprechen des Mannes: „Er wird keine andere Frau heiraten. Er wird sie nicht schlagen.“ An: „Er wird Fustat nicht verlassen und anderswohin fahren (ausgenommen mit ihrer Zustimmung). Bevor er auf eine Reise geht, wird er ihr einen bedingten Scheidungsbrief ausstellen und die aufgeschobene Abzahlung ihrer Morgengabe deponieren ebenso wie die Summen, die sie für ihren Unterhalt in der Zeit seiner Abwesenheit benötigt.“ Wie gewöhnlich solche Regelungen waren, zeigt ein Dokument vom Juli 1045. Damals erschien ein Mann aus Barqa in Libyen mit seiner Ehefrau vor einem Notar in Fustat und erhielt von ihr die Erlaubnis, bis zum nächsten April fortzubleiben; er selbst ließ gleichzeitig eine Scheidungsurkunde aufsetzen, die der Frau ausgehändigt werden sollte, falls er nicht rechtzeitig zurückkehren würde.

Bedingte Scheidungen dieser Art waren in Ägypten wiederum unter Juden ebenso üblich wie unter Muslimen. Oft haben Männer Reisen ohne Wiederkehr auch nur unternommen, um sich ihrer Verantwortung für die zurückgelassene Frau mit ihren Kindern zu entziehen. Manchmal bedrohte sich der Mann selbst mit einer Strafe. Sehr häufig ist freilich auch belegt, daß Ehefrauen nicht bereit waren, ihren Männern in fremde Länder zu folgen. Arye ben Judah, der seines Namens wegen für einen Juden europäischer Herkunft gehalten wird, hatte beispielsweise in Kairo eine Frau geheiratet und wünschte im Januar 1095, sie mit nach Palermo zu nehmen, das damals unter normannischer Herrschaft stand. Die junge Frau hatte Sizilien bereits einen Besuch abgestattet, aber zurück in Kairo nahm sie Zuflucht in ihrem Vaterhaus und weigerte sich, in den Westen umzusiedeln. Arye seinerseits schwor, daß er in Kairo nicht leben könnte, und einigte sich schließlich mit dem Vater, seine Frau zu verstoßen. Er gab ihre Mitgift zurück, und sie erstattete die Morgengabe.

Wenn fremde Händler oder andere Reisende nach Alt Kairo kamen, wurden sie genötigt, sich den hiesigen Bräuchen anzupassen. Ein gelehrter Mann, der wohl in Byzanz ansässig war und als Witwer in der Heimat Mutter und Tochter zurückgelassen hatte, wurde in Ägypten wider Erwarten zwei Jahre aufgehalten, als er versuchte, eine Schuldforderung einzutreiben. In einem Brief beklagte er sich, wie man ihn bedrängte, im fremden Land eine Ehe zu schließen. Ein jüdischer Richter werfe ihm Tag für Tag vor, es sei Sünde, unverheiratet zu bleiben, also keine Kinder zu zeugen; man würde ihm, schrieb der Witwer weiter, nach so langem Verweilen auch nicht abnehmen, daß er nach Hause zurückkehren wolle, andererseits genieße er kein gesellschaftliches Ansehen, wenn er eine Heirat ablehne. Ein anderer Jude aus dem normannischen, also christlichen, Sizilien mußte erfahren, daß selbst in muslimischer Umgebung die Polygamie nicht erwünscht war. Er hatte in Damaskus geheiratet, doch weigerte sich seine Frau, ihm nach Kairo zu folgen, als ihm dort ein Amt in der Staatsverwaltung angeboten wurde. Für das Regierungsamt war allerdings der Stand eines Ehemannes zwingend vorgeschrieben. Der Mann wandte sich an das Rabbiner-Gericht, um eine zweite Ehe eingehen zu dürfen; er wurde aber mit dem Bescheid abgewiesen, daß er „nach dem örtlichen Brauch“ keine zweite Frau nehmen dürfe ohne Zustimmung der ersten oder deren Verstoßung.

Unter dem Einfluß der muslimischen Mehrheit haben die Juden also in Ägypten mit Hilfe der leicht gemachten Scheidung die serielle Monogamie praktiziert, in al-Andalus hingegen die gleichzeitige Mehrfachbeweibung. Diese Praxis suchten die sephardischen, also spanischen, Juden nach der erneuten Verchristlichung ihres Landes noch beizubehalten. Nördlich der Pyrenäen, genauer gesagt bei den aschkenasischen Juden in Frankreich, Deutschland und später auch in Polen, haben sie sich aber dem Monogamie-Gebot der Christen angepaßt. Man hat festgestellt, daß im deutschen Reich bis zum Ersten Kreuzzug kein einziger Fall von Polygamie bezeugt ist; erlaubt und praktiziert waren allerdings zweite Eheschlüsse, wenn sich die erste Frau in mindestens zehn Jahren als unfruchtbar erwiesen hatte. Schon bei den Zeitgenossen herrschte Klarheit darüber, daß sich das Sexualverhalten der Minderheit an der Mehrheit orientierte. So schrieb ein gelehrter Rabbi aus Regensburg im 12. Jahrhundert: „Der Brauch der Juden stimmt mit dem der Nicht-Juden überein. Wenn die Nicht-Juden einer bestimmten Stadt moralisch sind, werden es die dort geborenen Juden ebenfalls sein.“ Noch in der Neuzeit analysierten jüdische Autoren im selben Sinne die Unterschiede der Gemeinden im südwestlichen und im mittleren Europa. Der sephardische Rabbi Samuel von Medina (gest. 1589) ebenso wie sein aschkenasischer Kollege Jakob Emden (gest. 1776) schrieben das Verbot der Polygynie dem Einfluß der Christen zu und verwiesen zur Begründung übereinstimmend auf Psalm 106,35: „Sie mischten sich unter die Heiden und lernten deren Werke“.

Ähnlich wie bei jenem Juden aus Sizilien, der in Alt Kairo eine Zweitehe eingehen wollte, stellte sich für aschkenasische Juden, die nach Spanien kamen, die Frage, ob für sie der Landesbrauch oder das Gesetz ihrer Heimat gelte. Der Talmud differenzierte nach Umsiedlern auf Dauer oder auf Zeit; die ersten sollten die Gewohnheiten der neuen Heimat vollständig übernehmen, die anderen sollten sich an die jeweils strengeren Regeln halten, sei es ihrer Herkunft, sei es ihres Gastlandes, falls dies im neuen Aufenthaltsort nicht zu Konflikten führte. Trotzdem schwankte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts der Rabbi Nissim in Barcelona, was ein französischer Jude tun sollte, der in Kastilien bleiben wollte. Der Talmud habe nur einen Brauch formuliert, keine strikte Anweisung, es sei also nicht so, daß das Verbot einer Zweitehe beim aschkenasischen Judentum im Süden automatisch suspendiert sei. Nissim war sogar im Zweifel, was zu tun sei, wenn die erste Ehefrau einer zweiten Heirat ihres Mannes zugestimmt hatte, und wollte die Entscheidung letztlich den Rabbinern in Frankreich überlassen.

Bedingt durch ihre Handelstätigkeit im Ausland, in Spanien ebenso wie in Nordafrika oder anderen muslimischen Ländern, stellte sich die Polygyniefrage für aschkenasische Juden ebenso wie für ihre Glaubensbrüder anderer Herkunft. Der Tosafist Rabbi Tam in Frankreich wandte sich im 12. Jahrhundert streng gegen eine überlange Abwesenheit: „Wir haben beschlossen, daß niemandem erlaubt sein soll, seine Ehefrau mehr als achtzehn Monate ohne Erlaubnis des Gerichtshofes der nächstgelegenen Stadt zu verlassen, es sei denn mit Zustimmung seiner Frau in Anwesenheit geeigneter Zeugen. – Wir haben eine Abwesenheit von achtzehn Monaten nur zum Erwerb des Lebensunterhalts erlaubt, vorausgesetzt der Ehemann lebt im Frieden mit seiner Frau. – Niemand darf gegen den Willen der Ehefrau fortbleiben, außer wenn das Gericht der Sieben Ältesten, vor dem die Angelegenheit verhandelt wird, die Ausdehnung des Aufenthalts zuläßt. – Wenn der Ehemann von seiner Reise zurückkehrt, muß er mindestens sechs Monate bleiben, bevor er eine weitere Reise antritt. – In keinem Fall aber darf einer seine Frau infolge eines Streits oder mit Bitternis im Herzen verlassen, sondern nur mit Zustimmung des Gerichts, wie es festgesetzt wurde. – Wir haben vorgeschrieben, daß niemand das Gesetz umgehen und die Heimat verlassen soll, falls er nicht mit seiner Ehefrau in Liebe verbunden ist.“ Man sieht also, daß nach R. Tams Auffassung die gewohnte Monogamie der aschkenasischen Juden geschützt werden sollte.

Angesichts der vorherrschenden Einehe bei den Aschkenas, von der die neuere Forschung überzeugt ist, wirft eine der berühmtesten Taqqanot des Mittelalters, die Rabbi Gerschom ben Jehuda aus Mainz im frühen 11. Jahrhundert erlassen haben soll, neue Deutungsprobleme auf. In dieser Rechtsverordnung verbot Gerschom, das „Licht des Exils“, die Polygynie sowie die Scheidung gegen den Willen der Ehefrau; jahrhundertelang haben sich die jüdischen Rabbiner mit dieser Weisung auseinandergesetzt. Zu ihrer Zeit soll sie aber nach einer neuen wissenschaftlichen Interpretation auf die zunehmende Fernhandelstätigkeit der deutschen Juden reagiert haben; es sei Zweck der Rechtssetzung gewesen, den Gefährdungen des gewohnten Ehelebens durch die langdauernde Absenz des Familienoberhauptes entgegenzutreten.

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Die Befunde der Forschung und das Zeugnis der Quellen zum Polygynie-Problem im mittelalterlichen Europa, die ich gesammelt und vor Augen geführt habe, lassen sich gut bündeln. Obschon das reale Ausmaß bi- oder polygyner Beziehungen kaum ermittelt werden kann, hat sich doch gezeigt, daß diese Lebensweise in den Randländern besonders begünstigt wurde. Bei einigen früh christianisierten, aber auch bei vergleichsweise spät vom Heiden- zum Christentum konvertierten Völkern – also den Kelten einerseits, den Rus’ und Isländern andererseits -, wirkte nämlich im weltlichen Recht ein Anspruch auf mehrfache Beweibung fort, während im altchristlichen Spanien und in Unteritalien die muslimischen Herren seit dem frühen Mittelalter sogar die religiöse Lizenz der Polygynie zur Geltung brachten. Man kann geradezu von einer Kultur der Mehrfachbeweibung im Osten und Norden, im Westen und Süden Europas, sprechen, die die Gegensätze der monotheistischen Religionen überlagert hat.

Die Angehörigen der polygynen Randländer Europas waren, mindestens seit dem hohen Mittelalter, gewiß nicht mobiler als die Menschen aus der stärker monogam geprägten christlichen Mitte des Kontinents. Sie haben aber andere Lösungen gefunden, wenn sich Eheleute trennen mußten, sobald der Mann von Berufs wegen monate- oder gar jahrelang auf Reisen ging. Statt die Treue zur einzigen, daheimgebliebenen Gattin zu strapazieren und die sexuelle Promiskuität zu begünstigen, konnten sie in einer zweiten Bindung – sei es in Bigamie oder in Konkubinat, sei es nach einer Scheidung durch Wiederheirat – auch in der Fremde stabile Partnerschaften eingehen. Es wäre interessant, der Frage nachzugehen, wie sich diese unterschiedlichen Möglichkeiten sexueller Bindungen auf die Geschichte der europäischen Expansion ausgewirkt haben. Trifft der Eindruck zu, daß der Rückbezug auf die Heimat durch die Einehe, wie sie das Christentum verlangte, eine stärkere soziale und wirtschaftliche Dynamik entbunden hat, als die Dezentralität mehrfacher Paarungen, die der Islam ermöglichte und die auch das Judentum praktizierte?

So deutlich die religiösen Normen im Hinblick auf die Ehe die Christen von Juden und Muslimen unterschieden haben, so fiel deren Geltung mit der Abgrenzung der jeweiligen Siedelgebiete doch nicht zusammen. Die in christlicher Mehrheitsgesellschaft lebenden Juden paßten sich dem herrschenden Monogamiegebot an, während sie unter Muslimen zur simultanen oder sukzessiven Polygynie neigten. Aschkenasische oder sephardische Juden, die mit beiden Lebensordnungen in Berührung kamen, mußten die entstehenden Konflikte jeweils neu bewältigen, orientiert zwar an ihrer eigenen Überlieferung und entschieden vor ihrer religiös fundierten Gerichtsbarkeit, aber auch im Bewußtsein der Abhängigkeit von ihrer fremdgläubigen Umwelt. Die Juden stellten deshalb im Hinblick auf das Polygynie-Problem ein entscheidendes Element europäischer Integration dar. Diese Funktion war allerdings nicht exklusiv europäisch, weil sie sie auch im Nahen Osten wahrnahmen. Die monotheistischen Religionen, die im Unterschied zum Polytheismus zum Dogma und damit zur strikten Abgrenzung gegeneinander tendierten, haben die ihnen anhängenden Gläubigen im Mittelalter zwar oft gegeneinander getrieben, sie haben diese jedoch nicht auf Dauer voneinander getrennt; nicht beziehungsloser Pluralismus, sondern Begegnung, Auseinandersetzung, Dialog und Austausch bildeten deshalb die Grundmotive einer vorwiegend religiös bestimmten Epoche. Wo alle an einen Gott glauben, der stets nur derselbe sein kann, mag Streit herrschen, wie er zu denken ist, kann das Gespräch untereinander aber niemals enden.